Allgemeine Geschäftsbedingungen für online abgeschlossene Verträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen für online abgeschlossene Laufzeitverträge

1. Mitgliedschaft

1.1. Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Kunde während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch den Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt, die in der Vereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Die Trainerzeiten werden im Studio per Aushang bekannt gegeben und können sich nach Bedarf ändern.

1.2. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauch der Duschen im Studio, können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden. Außerdem ist zusätzlich möglich, jederzeit eine Personaltrainingsstunde für einen individuellen Plan und/oder Ernährungsberatung dazu zu buchen. Terminabsprache erfolgt mit dem Trainer.

1.3. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten vor Ort möglich. Folglich ist kein Onlineabschluss gestattet. Deren Einwilligung wird durch die Genehmigung des Kunden ersetzt, sobald der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren der Kunden bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.

1.4. Zustandekommen der Mitgliedschaft
Der Kunde wählt während des Vertragsabschlusses den von ihm gewünschten Tarif aus. Unter Angabe der dort abgefragten verpflichtenden Daten, bestätigt der Kunde neben der Einzugsermächtigung von seinem Bankkonto, auch die aktuelle Datenschutzerklärung, die Kenntnisnahme seines Widerrufsrechts und die hier niedergeschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen für online abgeschlossene Laufzeitverträge. Mit Anklicken des „Jetzt kostenpflichtig MItglied werden!“-Buttons ist der Kunde Mitglied. Innerhalb von zwei Werktagen wird SimplieFit24 den Kunden zwecks Übergabe des Zutrittsmediums kontaktieren, sofern der Kunde nicht schon selbst nach vorheriger telefonischer Terminabsprache dies erledigt hat.

2. Zutrittsmedium

2.1. Zugangsberechtigung zum Studio
Der Kunde erhält bei Abschluss der Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium, welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Kunden den Zutritt zum Studio verweigern, sofern sich der Kunde nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine Mitgliedschaft besteht.

2.2. Startgebühr und jährliche Servicepauschalen
Zusätzlich entstehen folgende einmalige Kosten: Startgebühr: 40,00€ (Mitgliedskarte, Flasche, Einweisung + Trainingsplan), hierbei werden 20,00€ zu Beginn und 20,00€ werden nach Ende abgebucht. Halbjährlich wird eine Servicegebühr in Höhe von 19,99€ berechnet.

2.3. Umgang mit dem Zutrittsmedium
Der Kunde ist dazu verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittmediums, den Verlust unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlustes wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.

2.4. Unübertragbarkeit der Vertragsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Der Kunde verpflichtet sich, dass ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt der Kunde dieser Vorgabe wider, d.h. überlasst das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio diesem für jedem Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrages von 50,00€ beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung des Vertrages, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Kunden bleibt

2.5. Neuausstellung des Zutrittmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von 20,00€ fällig. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuaustellung kein oder geringer Schaden entstanden ist.

3. Studionutzung

3.1. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt der Kunde der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Der Kunde hat den Weisungen Folge zu leisten.

3.2. Nutzung der Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Kunden, mit einem eigenen  Schloss abgesperrt werden, nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde (länger als 48 Stunden) zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

3.3. Nutzung von Kundenparkplätzen
Wir bitten die Kunden des SimplieFit24 auch nur die dafür vorgesehenen Parkplätze vor dem Gebäude zu benutzen.

4. Pflichten des Mitglieds

4.1. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

4.2. Verletzung von Verhaltungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt der Kunde wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus dem Vertrag, ist das Studio berechtigt, die Vereinbarung außerordentlich zu kündigen.

4.3. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat der Kunde dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass der Kunde Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind von dem Kunde zu tragen. 

5. Beiträge und Zahlungsverzug

5.1. Fälligkeit des Beitrags

a) Bei 1 monatigen Laufzeiten
Der vereinbarte Betrag sowie die Pauschalen für die Erstaustellung des Zutrittsmediums sowie für Verwaltungs- und Servicedienstleistungen entstehen mit dem Abschluss der Vertragsvereinbarung. Die Servicepauschale für das erste Vertragshalbjahr wird zugleich mit dem ersten Monatsbeitrag zur Zahlung fällig, die Servicepauschale für das zweite Vertragshalbjahr mit dem sechsten Monatsbeitrag.
b) Bei mehrmonatigen Laufzeiten
Der vereinbarte Betrag sowie die Pauschalen für die Erstaustellung des Zutrittmediums sowie für Verwaltungs -und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Vertragsvereinbarung. Die Servicepauschale für das erste Vertragshalbjahr wird zugleich mit dem sechsten Monatsbeitrag zur Zahlung fällig, die Servicepauschale für das zweite Vertragshalbjahr mit dem zwölften Monatsbeitrag.

5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind der Kunde sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, von dem Kunde zu tragen.

5.3. Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. Weiterhin hat der Kunde die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.

5.4. Gesamtfälligkeit
Gerät der Kunde schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Vertrages durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechende Ziffer 4.2., 6.3., 7.2..

5.5. Aufrechnungs -und Zurückbehaltungsverbot
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

6. Dauer der Mitgliedschaft, Stilllegung

6.1. Erstlaufzeit
Die Mitgliedschaft hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit wie während des Abschlussvorgangs ausgewählt. Die Laufzeit beginnt mit dem vereinbarten Beginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsmedium eingeräumt wird. Der Beginn kann auch während des Monats sein. Beginn gilt an dem Tag, an dem der Kunde seine Mitgliedsbestätigung per Email erhält.

6.2. Kündigungsverzichtszeitraum
Bei online abgeschlossenen Verträgen verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung das Vertragsverhältnis fortlaufend. Der Kunde kann jedoch monatlich kündigen. Der Monatsbeitrag ab dem ersten Monat nach der Erstlaufzeit entspricht dem Tarif der einmonatigen Mitgliedschaft.

6.3. Außerordentliche Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Kunden begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Kunden eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt (an bestimmte Voraussetzungen gebunden).

6.4. Stilllegung
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Vertrag für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

6.5. Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mandatsnummer oder des Geburtsdatums gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Vertragsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.

7. Verbotene Substanzen im Studio

7.1. Verbotene Substanzen
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Kunden das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Kunden untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio
anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

7.2. Folgen eines Verstoßes
Handelt der Kunde den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von 150,00€ beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung des Vertrages, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios
zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9. Datenschutz

9.1. Datenspeicherung
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mandatsnummer des Kunden erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet. Alle Informationen über unsere Datenschutzerklärung nach DSGVO erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.simpliefit24.de unter Datenschutzerklärung.

9.2. Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kunden Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

10.Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Vertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

10.3. Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

Stand: 08.02.2023